Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten als Vertragsinhalt bei sämtlichen an Wohnstudio Haller AG aufgegebenen Bestellungen. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben zum Ziel, eine partnerschaftliche und erfolgreiche Geschäftsbeziehung zu ermöglichen.
2. Vertragsentstehung
Angebotsangaben von Wohnstudio Haller AG erfolgen stets unverbindlich. Verträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch Wohnstudio Haller AG zu Stande. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab und widerspricht der Besteller nicht innert drei Tagen, so gilt dies als stillschweigende Annahme der Auftragsbestätigung.
3. Bestellungsänderungen
Bestellungsänderungen können nur kostenlos ausgeführt werden, solange die bestellten Artikel noch nicht im Produktionsprozess sind.
4. Lieferung oder Abholung
Die Artikel werden nach Wahl des Bestellers oder Art des Angebotes entweder geliefert oder in 3322 Schönbühl zur Abholung bereitgestellt. Zur Abholung bereit gemeldete Waren sind vom Besteller innert zehn Tagen abzuholen. Bei Überschreitung dieser Frist können dem Besteller Lagerkosten aufgerechnet werden. Haben die Parteien die Lieferung vereinbart und ist diese aufgrund fehlender Mitwirkungspflicht des Bestellers innert nützlicher Frist nicht möglich (z.B. Angabe falscher Adresse, längere Abwesenheit), ist der Besteller auf Mitteilung hin verpflichtet, das Waren in Schönbühl abzuholen. Die vereinbarten Lieferungskosten sind in diesem Fall trotzdem geschuldet.
5. Zahlungsbedingungen
Der Besteller verpflichtet sich, Waren aus dem Webshop im Voraus zu bezahlen. Die Lieferfrist läuft ab Zahlungseingang.
Bei Käufen im Laden oder Schreinerei gelten die Vereinbarungen gemäss unseren Auftragsbestätigungen.
6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Wohnstudio Haller. Wohnstudio Haller AG ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
7. Lieferfristen
Die Lieferfrist läuft ab Zahlungseingang. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Besteller erst nach angemessener Nachfrist zum Rückzug vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen. Sofern Hindernisse auftreten, die Wohnstudio Haller AG nicht zu verantworten hat, oder trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet dessen, ob sie bei ihr, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
8. Garantie
Abbildungen und Massangaben in Katalogen und Preislisten sind annähernd und unverbindlich. Kleine Differenzen in Farben, Formen, Massen und Strukturen sind unvermeidlich und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Holz und Leder sind Naturprodukte. Deshalb sind Naturmerkmale und Begleiterscheinungen, die während der Nutzung hervorgerufen werden, keine Fehler oder Minderungen im Sinne der Herstellergarantie. Ausgeschlossen von der Garantie sind insbesondere Verschleiss infolge übermässiger oder unsachgerechter Nutzung sowie warentypische Erscheinungen und übliche Abnutzung.
Wohnstudio Haller AG gewährt für Eigenfabrikate Konstruktions-, Fabrikations-, Verarbeitungs- und Materialfehler eine Garantie von zwei Jahren. Die Garantiefrist beginnt mit der Auslieferung bzw. Übergabe des Produktes an den Besteller.
Bei Handelswaren oder Produkten aus Zulieferung gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Mängel sind innert fünf Tagen nach Übergabe schriftlich, wenn möglich inkl. Foto, zu melden.
Zur Begutachtung des Garantieanspruchs müssen die Waren zur Verfügung gestellt werden. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten oder Schadenersatz, die ihm im Zusammenhang mit der Durchsetzung seines Garantieanspruchs entstehen.
Im Falle von Mängeln hat Wohnstudio Haller AG in Abweichung von Art. 368 Abs. 2 OR das Wahlrecht, entweder Nachbesserung zu leisten oder den Minderwert zu vergüten.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist am Sitz von Wohnstudio Haller (Bern).